Entwicklungszusammenarbeit im Land Kärnten
Der Kärntner Landtag entschied im Jahr 1991 einstimmig, zur Wahrnehmung und Beratung des Landes Kärnten in entwicklungspolitischen Angelegenheiten einen Entwicklungspolitischen Beirat (EPB) einzurichten. Mit dem am 25. Mai 1993 beschlossenem und am 25. März 2014 überarbeitetem Statut des Entwicklungspolitischen Beirates des Landes Kärnten entsprach die Landesregierung der Empfehlung des Kärntner Landtages.
Mit der neuen Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages (März 2018) hat sich der Beirat gemäß § 2 Abs. 2 des Status neu konstituiert. Unter dem Vorsitzenden Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wurde der Beirat neu gewählt.
Aufgaben des Entwicklungspolitischen Beirats sind die Beratung der Landesregierung bei der Erörterung und Koordination entwicklungspolitisch relevanter Entscheidungen. Zweimal jährlich berät der Beirat über Projekte zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit aus Landesmitteln
Schwerpunkte der Projektförderung des Landes Kärnten:
- Das geförderte Projekt muss einen Bezug zu Kärnten haben
- Bewusstseinsbildung vor Ort und in Kärnten
- Das Projekt soll Hilfe zur Selbsthilfe geben
- Das Projekt soll primär der Befriedigung der (materiellen und geistigen) Grundbedürfnisse (Ernährung, Obdach, Gesundheit, Bildung, Gleichberechtigung der Geschlechter, etc.) dienen.
- Förderung der besonderen Situation von Frauen und Jugendlichen
Kärntner EZA-Organisationen - Übersicht
Amt der Kärntner Landesregierung
Abt. 1 - Landesamtsdirektion
UAbt. Europäische und internationale Angelegenheiten
Silvia Hrstic
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 (0)50 536 10132
E-Mail: silvia.hrstic@ktn.gv.at